AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des TC Retz für die Nutzung seiner Tennisplätze bzw. die Inanspruchnahme seiner sonstigen Dienstleistungen

 

Beginn der Gültigkeit: ab 01.04.2021

  1. Allgemeine Informationen zur Geltung der AGB

Der Spielbetrieb auf der Anlage des TC Retz wird vom Tennisverein Retz verantwortet und geführt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des TC Retz, 2070 Retz, Pfarrer-Josef-Schnabel-Gasse 12, zu seinen Mitgliedern bzw. NutzerInnen seiner Anlagen (Tennisplätze, Vereinshaus). Sie sind Bestandteile der Vereinbarung, der zwischen dem TC Retz und seinen Mitgliedern bzw. NutzerInnen bei der Buchung eines Tennisplatzes, Anmeldung zu einem der Trainingskurse (Kinder, Jugendliche oder Erwachsene), bei Abschluss einer Tennisclubmitgliedschaft oder einer sonstigen Leistung des TC Retz abgeschlossen wird. Der TC Retz behält sich das Recht vor die AGB zu ändern. Die aktuell gültigen AGB sind der Homepage zu entnehmen.

  1. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachstehenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung sämtlicher zum TC Retz gehörenden Tennisplätze sowie der dazugehörigen Infrastruktur (Umkleide-, Sanitär-, Aufenthalts-, Geräte- und Nebenräume bzw. -flächen).

2.1.Öffnungszeiten: Die Anlagen des TC Retz sind von Montag – Sonntag zwischen 07:00 und 23:00 geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten sind dem TC Retz vorbehalten. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage zu entnehmen.

2.2.Datenerfassung: Die für Tennisplatzbuchungen, Kursanmeldungen, Buchungen von Mitgliedschaften erfassten Daten werden entsprechend den aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen behandelt (siehe Datenschutzerklärung TC Retz). Um die Bekanntgabe von allfälligen späteren Änderungen von Kontaktdaten wird ersucht.

Newsletter: Es erfolgt die Versendung eines Email-Newsletters an Mitglieder und Interessenten. Darin wird über das Sportangebot und die Veranstaltungen des TC Retz, sowie seine Sportaktivitäten informiert. Die Versendung erfolgt auf Basis der Einwilligung und aus dem Vertragsverhältnis als Kundin oder Kunde. Zur Durchführung des Versandes wird die Vereins-E-Mail-Adresse office@tcretz.org am Server der Hosttech GmbH genutzt. Zu dem Zwecke werden nur folgende Daten übertragen: Name, Geschlecht, Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse.

2.3.Haftung und Haftungsausschluss: Der TC Retz übernimmt keinerlei Haftung für jede Art von Verletzungen sowie auch nicht für Sachbeschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Sachgütern auf der gesamten Anlage des TC Retz. Die Einhaltung der Mitgliederordnung des TC Retz (Aushang direkt am Tennisplatz) ist für alle Mitglieder und Besucher der Sportanlage verpflichtend. Bei Verstoß gegen die Mitgliederordnung sowie gegen Zahlungs- und Stornobedingungen hat der TC Retz das Recht Mitglieder bzw. GastspielerInnen von der Anlage zu verweisen und ein Hausverbot zu verhängen. Den Vorstandsmitgliedern des TC Retz und dem Platzwart stehen diesbezüglich Weisungsrechte zu. Für verlorene oder vergessene Gegenstände kann seitens des TC Retz keine Haftung übernommen werden. Das Parken auf dem Parkplatz des TC Retz erfolgt auf eigene Gefahr. Für Fahrzeuge bzw. darin befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für den Parkplatz gilt keine eigene Parkplatzordnung.

2.5. Aufsichtspflicht: Minderjährige sind vor und nach Kursen und Veranstaltungen (Camps, Kinderkurse, etc.) durch eine erziehungsberechtigte Person zu beaufsichtigen. Die KursleiterInnen holen die Kinder und Jugendlichen an einem, zu Beginn der ersten Kurseinheit vereinbarten, Sammelpunkt ab und übergeben diese am Ende der Kurseinheit dort an eine erziehungsberechtigte oder sonstige zur Abholung berechtigte Person. Außerhalb der Kurszeiten sind Eltern, Erziehungsberechtigte und erwachsene Begleitpersonen für Minderjährige am gesamten Gelände des TC Retz verantwortlich, aufsichtspflichtig und haftbar.

2.6. Sonstiges: Die Sportanlage und deren Einrichtungen sind durch die Mitglieder bzw. GastspielerInnen schonend und pfleglich zu behandeln. Die einzelnen BenutzerInnen haften dem TC Retz für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Schäden und Verunreinigungen, die von Mitgliedern an der Anlage festgestellt werden, sind dem Vorstandsteam des TC Retz unverzüglich zu melden. Das Anbringen von Plakaten sowie die Auflage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch den Vorstand des TC Retz. Das Rauchen ist innerhalb des Clubhauses und auf der Anlage des TC Retz -außer in dafür vorgesehenen Bereichen -nicht gestattet. Geräte und Einrichtungen (Kinderspielplatz) des TC Retz dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen, sowie sämtliche Bedienelemente der Bewässerungstechnik dürfen nur vom Platzwart bzw. geschulten Mitgliedern des TC Retz bedient werden.

  1. Nutzung von Tennisplätzen

Die Tennisplätze des TC Retz dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie vorher gebucht und bezahlt werden (siehe auch Punkt 4.1. bzw. Punkt 5.1. „Buchung“ sowie Punkt 4.2. bzw. Punkt 5.2. „Bezahlung“) bzw. eine entsprechende Mitgliedschaft beim TC Retz erworben wurde. Auf den Tennisplätzen darf nur der Tennissport in angemessener Sportkleidung sowie ausschließlich mit Tennisschuhen ausgeübt werden.

3.1. Kautionen: Alle Schlüssel (20 Euro) zum Aufsperren des Clubhauses und von Tennisplätzen, Garderoben o.Ä. sowie alle ausgegebenen Leihgegenstände (Schuhe, Tennisschläger, etc.) sind nur gegen Kaution bzw. bei gültiger Mitgliedschaft erhältlich. Sollte ein Schlüssel oder ein ausgeliehener Gegenstand verloren oder beschädigt werden, muss eine entsprechende Gebühr (Schlüssel/Schläger: € 50) bezahlt werden.

3.2. Preise: Die Preise für die Mitgliedschaften, die Tennisplätze und die Tenniskurse sind der jeweiligen Clubinfo des TC Retz zu entnehmen. Alle angegebenen Preise sind einschließlich aller sonstigen Abgaben und Zuschläge sowie umsatzsteuerfrei (gemeinnütziger Zweck). Trotz Anwendung größter Sorgfalt können falsche Preisangaben nicht völlig ausgeschlossen werden. Der TC Retz behält sich Preisänderungen vor.

3.3. Gastspielsystem: Gastspielstunden können zu einem Preis von 16 Euro pro Stunde und Platz von Nicht-Mitgliedern erworben werden. Gastspielstunden können maximal 5x pro Saison von derselben Person gebucht werden, ansonsten ist eine Jahresmitgliedschaft zu erwerben. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der gebuchte Tennisplatz aufgrund der Witterungsverhältnisse bzw. aufgrund vom TC Retz angegebener Gründe nicht zur Verfügung steht bzw. der Gast von der Buchung am Vortag zurücktritt. Ansonsten erfolgt bei Nichtverwendung der gebuchten Stunden keine Rückerstattung.

3.4. Sperre von Tennisplätzen: Für Sanierungen oder Veranstaltungen behält sich der TC Retz vor, Tennisplätze temporär zu sperren und gebuchte Stunden nach Verständigung per E-Mail abzusagen. In jenen Fällen ist der TC Retz um eine frühestmögliche Bekanntgabe bemüht.

  1. Buchung, Bezahlung und Stornierung der Tennisplätze im Rahmen von Einzelstunden

4.1. Buchungen bzw. Reservierungen von Einzelstunden durch Mitglieder bzw. GastspielerInnen können ausschließlich über die Homepage des TC Retz durchgeführt werden. Die Buchung/Reservierung eines Tennisplatzes kommt einem Anbot zum Vertragsabschluss an den TC Retz gleich. Durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung/Rechnung per E-Mail kommt zwischen dem TC Retz und dem Spieler bzw. der Spielerin rechtsverbindlich ein Vertrag zu Stande. Bei Nichterscheinen zum genannten Buchungszeitraum, kann ein gebuchter Platz nach 15min wieder neu vergeben werden. Der TC Retz behält sich das Recht vor, Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke (z. B. Veranstaltungen, etc.) nach vorheriger E-Mail-Verständigung zu stornieren oder zu verschieben. Für eine witterungsbedingte Unbenutzbarkeit der Tennisanlage zum gebuchten Termin haftet der TC Retz nicht. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das faktische Nutzen der Tennisplätze ohne Buchung gilt als Buchung und verpflichtet zur Zahlung des tarifmäßigen Entgelts (siehe oben) bzw. setzt eine gültige Mitgliedschaft voraus.

4.2. Bezahlung: Die Bezahlung von Einzelstunden laut den Preisen in der Clubinfo erfolgt im Voraus sofort nach der Buchung mittels Onlinezahlung auf der Homepage des TC Retz. Mitglieder mit gültiger Mitgliedschaft können die Tennisplätze im Mitgliederbereich kostenlos buchen und erhalten auch keine Kostenerstattung bei Absage. Sollte die Zahlung nicht sofort erfolgen, kann der gebuchte Tennisplatz an andere sofort zahlende KundInnen weitergegeben werden.

4.3. Stornobedingungen: Gebuchte Einzelstunden können bis 24 Std. vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung am Spieltag oder bei bloßem Nichterscheinen ist der gesamte tarifmäßige Betrag zu bezahlen und nicht zurückzuerstatten. Die Rückerstattung im Falle einer ordnungsgemäßen Stornierung erfolgt jeweils am Monatsende für den gesamten Zeitraum des vergangenen Monats.

  1. Buchung, Bezahlung und Stornierung der Tennisplätze im Rahmen von Abonnements und Mitgliedschaften

5.1. Buchungen von Mitgliedschaften können durch Ausfüllen des Mitgliederformulars auf der Homepage des TC Retz erfolgen. Die Buchung einer Mitgliedschaft kommt einem Anbot zum Vertragsabschluss an den TC Retz gleich. Durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung (schriftlich per E-Mail) kommt zwischen dem TC Retz und den Mitgliedern ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande.

Für eine witterungsbedingte Unbenutzbarkeit der Tennisanlage zum gebuchten Termin haftet der TC Retz nicht. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

5.2. Bezahlung:  Nach erfolgter Buchung erhalten die Mitglieder eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene Adresse. Der geforderte Rechnungsbetrag ist laut der in der Clubinfo des TC Retz angegebenen Tabelle zu bezahlen. Erst nach Einlangen der Zahlung gilt eine Mitgliedschaft als fixiert. Wird der vom TC Retz geforderte Buchungsbetrag nicht fristgerecht (laut Clubinfo) bezahlt, wird der entsprechende Betrag laut den Bedingungen in der Clubinfo des TC Retz in erhöhter Form eingefordert.

5.3. Stornobedingungen:  Mitglieder können jeweils bis Ende Mai eines Kalenderjahres schriftlich ihren Austritt erklären. Abmeldungen, die nach dem 31. Mai einlangen, werden erst zum Abmeldetermin des darauffolgenden Jahres wirksam. Mündliche Vereinsabmeldungen sind ungültig. Mit einer Abmeldung sind zugleich Vereinsausweis und allfälliges zur Verfügung gestelltes Vereinseigentum zurückzustellen, sowie offene Verbindlichkeiten zu begleichen. Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vereinsverhältnis gilt der Gerichtsstand Kornneuburg als vereinbart.

  1. Nutzung im Rahmen eines Kindertrainings

6.1. Allgemeines: Veranstalter aller Kindertrainings des TC Retz ist der TC Retz in Kooperation mit dem TPI Hollabrunn. Wie für die selbstständige Nutzung gelten auch für die Kindertrainings die aktuellen Benutzungsrichtlinien. Den Anweisungen und Anleitungen der KursleiterInnen ist Folge zu leisten.

  1. Nutzung im Rahmen eines Tenniskurses

7.1. Allgemeines: Wie für die selbstständige Nutzung gelten auch für Tenniskurse des TC Retz die aktuellen Benutzungsrichtlinien. Den Anweisungen und Anleitungen der KursleiterInnen ist unbedingt Folge zu leisten.

 7.2. Kursanmeldung:  Die Anmeldung zu den Tenniskursen des TC Retz erfolgt mittels Onlineanmeldeformular auf der Homepage des TC Retz. Die Unter- und Obergrenze für die Anzahl der KursteilnehmerInnen sowie alle anderen relevanten Informationen sind der Kursbeschreibung auf unserer Homepage zu entnehmen. Falls mit Ende der Anmeldefrist zu wenige TeilnehmerInnen für einen Kurs angemeldet sind, behalten wir uns vor diesen Kurs abzusagen. Die angemeldeten KursteilnehmerInnen werden von der Kursabsage umgehend telefonisch oder per E-mail in Kenntnis gesetzt. Die bereits gezahlte Kursgebühr wird bei Absage gutgeschrieben bzw. rückerstattet. Bei Kursanmeldungen gilt das Prinzip „first come, first served“.

7.3. Kurspreis: Die Preise für einen Kurs sind den jeweiligen Kursbeschreibungen auf der Homepage zu entnehmen. Alle angegebenen Preise für die Kurse sind umsatzsteuerfrei und einschließlich aller sonstigen Abgaben und Zuschläge. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Tenniskurs ist eine gültige Mitgliedschaft beim TC Retz. Trotz Anwendung größter Sorgfalt können falsche Preisangaben nicht völlig ausgeschlossen werden. Sämtliche Preisangaben sind unverbindlich. Im Kurspreis enthalten ist die Betreuung durch eine(n) ausgebildete(n) KursleiterIn, die Nutzung des jeweiligen Tennisplatzes, wo der Kurs stattfindet, sowie allfälliges Leihmaterial.

7.4. Zahlungsbedingungen:  Mit der Anmeldung auf der Homepage zu einem Kurs entsteht (unabhängig vom Status der Zahlung der Kursgebühr) ein verbindlicher Vertrag zwischen den Kunden und dem TC Retz. Die Zahlung der gesamten Kursgebühr muss im Anschluss an die Anmeldung erfolgen (Zahlungseingang auf unserem Konto spätestens nach dem 2. Training nach Anmeldung bzw. bei kurzfristigen Kursanmeldungen in jedem Falle vor Kursbeginn). Bei rechtzeitigem Rücktritt (zwei Wochen vor Kursbeginn) von der Kursanmeldung per Email an office@tcretz.org. erhalten Sie die volle Kursgebühr rückerstattet. Dieser Rücktritt kann nur schriftlich per Mail an office@tcretz.org wirksam eingebracht werden. Unsere Stornobedingungen bzw. Stornogebühren bei kurzfristigem Rücktritt von der Kursanmeldung können Sie dem folgenden Punkt 7.5. entnehmen.

7.5. Stornobedingungen:  Die Stornierung eines Kurses kann nur per Email an office@tcretz.org erfolgen. Alle anderen Stornierungen, insbesondere solche die direkt bei der Kursleiterin oder dem Kursleiter erfolgen, können nicht anerkannt werden. Erfolgt der Rücktritt von der Kursanmeldung bis zu drei Wochen vor Kursbeginn, so fallen keine Stornogebühren an. Bei einer Kursabmeldung in dem Zeitraum von drei Wochen vor dem ersten Kurstermin bis zu sieben Tage vor Kursbeginn beträgt die anfallende Stornogebühr 25% der Kursgebühr. Bei einem Kursrücktritt zwischen sechs Tagen und einem Tag vor der ersten Kurseinheit fällt eine Stornogebühr von 50% der Kursgebühr an. Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt am Tag der ersten Kurseinheit fallen die gesamten Kurskosten an. Keine Stornogebühr fällt an, wenn der Kursplatz noch vor der ersten Kurseinheit an eine dritte Person übertragen wird bzw. durch eine Person auf der Warteliste aufgefüllt werden kann. Sollte eine Teilnahme an einem bereits laufenden Kurs aus zwingenden gesundheitlichen Gründen (die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist erforderlich) nicht mehr möglich sein, so erfolgt eine aliquote Refundierung des Kursbeitrages in Form einer Wertgutschrift oder mit Banküberweisung. Sollte die Teilnahme an einzelnen Kurseinheiten etwa aus terminlichen Gründen nicht möglich sein, so besteht kein Anspruch auf Ersatz. Eine ersatzweise Teilnahme an anderen Einheiten als den gebuchten ist nur nach Rücksprache mit dem Kursleiter/der Kursleiterin möglich.

7.6. Absage von Kursterminen: Für Ausnahmefälle (Sanierungen von Sportstätten oder Veranstaltungen) behalten wir uns vor, gebuchte Kurstermine nach telefonischer Verständigung und Absprache mit Ihnen zu verschieben. Wir sind um eine frühzeitige Bekanntgabe bemüht. Sollte der Kurs seitens des TC Retz als Veranstalter abgesagt werden, erfolgt eine Rücküberweisung der bereits einbezahlten Kursgebühr nach Beendigung des Trainingsblocks. Für den Fall, dass ein bereits laufender Kurs durch den Veranstalter abgebrochen werden muss, erfolgt die Rücküberweisung aliquot zu den bereits abgehaltenen Kurseinheiten. Der Wechsel des Kursleiters oder der Kursleiterin begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

  1. Foto Disclaimer: Bei Kursen, Camps und Veranstaltungen können seitens des TC Retz Foto- bzw. Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins angefertigt, zu diesem Zweck eingesetzt und via Internet (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) und in sozialen Medien des TC Retz (Facebook, Whats-App, Homepage TC Retz) veröffentlicht werden. Diese dienen der Eigenvermarktung im Rahmen der Web- und Printauftritte des TC Retz. Eine Weitergabe der Bildrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Durch die Zustimmung zur Datenschutzerklärung seitens der Mitglieder erhalten wir die Berechtigung Fotos bzw. Videos auf den sozialen Medien des TC Retz ohne datenschutzrechtliche Bedenken zu veröffentlichen.
  2. Gerichtsstand, anwendbares Recht: Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Unternehmer das Landesgericht Korneuburg. Für Verbraucher gilt als örtlich und sachlich zuständiges Gericht das Bezirksgericht Hollabrunn als vereinbart. Auf sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.